xInvoice Steuerbefreiungsgrund
Das EN16931-Feld BT-120 (Grund der Steuerbefreiung) erläutert im Klartext, warum eine MwSt.-Aufschlüsselung keine Steuer enthält — etwa bei Reverse Charge, einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder einer Ausfuhr. mseDoc365 füllt es je MwSt.-Aufschlüsselung (BG-23) — in beiden Syntaxen und für beide Belegarten:
| Syntax | Element |
|---|---|
| CII (XRechnung) | ApplicableTradeTax/ExemptionReason |
| UBL (XRechnung-UBL / Peppol) | TaxCategory/TaxExemptionReason |
Ein Grund wird immer dann erwartet, wenn die Steuerkategorie der Gruppe kein regulärer Steuersatz ist — die Kategorien AE (Reverse Charge), E (steuerbefreit), K (innergemeinschaftliche Lieferung), G (Ausfuhr) und O (nicht steuerbar). Bei Kategorie O bricht mseDoc365 die Erzeugung mit einer Fehlermeldung ab, wenn kein Grund ermittelt werden kann, weil der Empfänger den Beleg ohnehin ablehnen würde.
Woher der Text kommt
Ausgangspunkt ist die MwSt.-Buchungsmatrix der Rechnungszeile: Ihr MwSt.-Klauselcode bestimmt die MwSt.-Klausel, deren Text verwendet wird. Ohne MwSt.-Klauselcode gibt es nichts zu ermitteln — BT-120 bleibt leer (und Kategorie O führt zu der oben genannten Fehlermeldung).
Von dieser Klausel aus wird der Text in dieser Reihenfolge ermittelt — der erste Schritt, der etwas findet, gewinnt:
- Erweiterter Text der MwSt.-Klausel — der Textbaustein. MwSt.-Klauseln → Erweiterte Texte. Mehrere Zeilen werden mit Zeilenumbruch verbunden; das ist damit der richtige Ort für mehrzeilige rechtliche Formulierungen.
- MwSt.-Klauselübersetzung — die Beschreibung der Klausel in der Sprache des Belegs. MwSt.-Klauseln → Übersetzung.
- Beschreibung der MwSt.-Klausel selbst, ergänzt um Beschreibung 2, sofern gefüllt.
- MwSt.-Klauselcode — nur als letzte Rückfallebene, wenn die Klausel in keinem der Schritte zuvor einen Text hat.
Schritt 4 ist eine Notbremse, keine Einrichtungsvariante: Ein Empfänger, dem AE statt eines Satzes
angezeigt wird, hat keinen verwertbaren Grund. Pflegen Sie für jede genutzte Klausel Schritt 1, 2
oder 3.
Die Standardfunktion Beschreibung nach Belegart (MwSt.-Klauseln → Beschreibung nach Belegart) wird für BT-120 nicht ausgewertet — nutzen Sie stattdessen die Belegart-Kennzeichen des erweiterten Textes, siehe unten.
Welche Sprache verwendet wird
Der Sprachcode des Belegs entscheidet, welcher Eintrag gezogen wird. Ein Beleg ohne Sprachcode läuft in der Standardsprache des Unternehmens; mseDoc365 liest sie aus Firmendaten → Alternativer Sprachcode.
| Sprachcode des Belegs | Erweiterter Text (Schritt 1) | Übersetzung (Schritt 2) |
|---|---|---|
gefüllt, z. B. ENU | diese Sprache → Eintrag mit Alle Sprachcodes | diese Sprache → nächster Schritt |
| leer | Unternehmenssprache → Eintrag ohne Sprachcode → Eintrag mit Alle Sprachcodes | Unternehmenssprache → Eintrag ohne Sprachcode → nächster Schritt |
Ein einzelner erweiterter Text mit gesetztem Kennzeichen Alle Sprachcodes deckt somit jede Sprache ab, während ein Eintrag für eine bestimmte Sprache stets Vorrang hat.
Gültigkeitsdaten und Belegart
Startdatum und Enddatum des erweiterten Textkopfes werden gegen das Belegdatum der Rechnung bzw. Gutschrift geprüft, und zwar in jedem Schritt der Sprachreihenfolge: Ein abgelaufener Eintrag wird übersprungen und die Ermittlung läuft einfach weiter — er blockiert nie einen gültigen Eintrag weiter unten. So können Sie neue Formulierungen im Voraus hinterlegen oder alte auslaufen lassen, ohne die Klausel selbst zu ändern.
Ebenso wird ein erweiterter Text nur für die Belegart verwendet, für die er gekennzeichnet ist — Verkaufsrechnung für Rechnungen, Verkaufsgutschrift für Gutschriften. Ein nur für Gutschriften gekennzeichneter Text wird auf einer Rechnung ignoriert; diese fällt dann auf die Übersetzung bzw. die Beschreibung der Klausel zurück.
Beispiel: Reverse Charge (AE)
Einrichtung einer deutschen Reverse-Charge-Klausel für Rechnungen und Gutschriften:
- MwSt.-Klauseln: Klausel anlegen, z. B. Code
AE, Beschreibung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. - MwSt.-Buchungsmatrix: diesen Code als MwSt.-Klauselcode in jeder Kombination eintragen,
über die Reverse-Charge-Zeilen gebucht werden (deren Steuerkategorie muss
AEsein). - Optional für längere Formulierungen: MwSt.-Klauseln → Erweiterte Texte, die Kennzeichen Alle Sprachcodes, Verkaufsrechnung und Verkaufsgutschrift setzen und den Absatz als Textzeilen erfassen.
- Optional für fremdsprachige Kunden: MwSt.-Klauseln → Übersetzung, je Sprache eine Zeile.
Eine Rechnung mit einer Reverse-Charge-Zeile enthält dann
<ram:ExemptionReason>Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers</ram:ExemptionReason>.
Was sich geändert hat
Frühere Versionen haben ausschließlich den erweiterten Text ausgewertet und andernfalls den reinen
MwSt.-Klauselcode ausgegeben — Empfänger sahen AE, wo ein Satz stehen muss. Übersetzung und
Klauselbeschreibung werden nun vor dieser Rückfallebene verwendet, und die Sprachermittlung des
erweiterten Textes wurde vervollständigt (Standardsprache des Unternehmens, Einträge ohne
Sprachcode und das Kennzeichen Alle Sprachcodes, jeweils innerhalb der Gültigkeitsdaten).
Eine Umstellung der Einrichtung ist nicht erforderlich: Die Ermittlung steckt im Code, nicht in den Schemadaten — bestehende Installationen profitieren also unmittelbar nach der App-Aktualisierung. Klauseln mit vorhandenem erweiterten Text geben weiterhin genau diesen Text aus.